Allgemeine Erklärung der Ent-Sicherung
Artikel 0: Alle haben das Recht, Rechte zu haben.
Artikel 1: Alle genießen das Recht, nicht gleich zu sein.
Artikel 2: Alle genießen die gleichen Rechte auf Un/Sicherheit.
Artikel 3: Ab sofort gelten die Grundrechte für alle.
Daher werden die StaatsbürgerInnenrechte abgeschafft; MigrantInnen und AsylwerberInnen haben somit das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten jenes Landes, in dem sie leben unmittelbar oder durch frei gewählte VertreterInnen mitzuwirken.
Artikel 4: Alle haben das Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung.
Daher haben MigrantInnen und AsylwerberInnen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Artikel 5: Alle haben das Recht, nicht zu arbeiten.
Daher wird ab sofort allen ein Grundeinkommen unabhängig von bestehenden Ewerbstätigkeiten zustehen.
Artikel 6: Alle haben das Recht, sich auf der Welt frei zu bewegen.
Daher gilt ab jetzt für alle ein uneingeschränktes Recht auf Migration und die nationalstaatlichen Grenzen werden abgeschafft.
Artikel 7: Alle haben das Recht, überall vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Daher werden die bestehenden Asylgesetze in Österreich und in der EU ersatzlos abgeschafft.
Artikel 8: Alle haben das Recht auf Freiheit.
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder eines Landes verwiesen werden.
Daher wird ab sofort die Schubhaft ersatzlos abgeschafft, denn hier wurden Menschen ihrer Freiheit beraubt, ohne eine Straftat verübt zu haben.
Ab sofort werden zudem Eingriffe in die Privatsphäre aller, insbesondere Überwachung und Denunziation,untersagt.
Artikel 9: Alle auf dieser Welt haben das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit.
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 10: Die Familie gilt ab sofort nicht mehr als die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft.
Daher haben alle das Recht, über die Gestaltung ihres Lebens zu entscheiden, ohne den Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat zu verlieren.
Artikel 11: Alle haben das Recht auf soziale Sicherheit.
Daher verpflichten sich alle Staaten, für die Gewährung der sozialen Leistungen u.a. im Falle von Krankheit, Invalidität und im Alter zu sorgen.
Artikel 12: Niemand darf auf Kosten Anderer Sicherheit genießen.
Daher werden ab sofort jegliche Privilegien enteignet und allen zur Verfügung gestellt.
Artikel 13: Die Interessen der MigrantInnen und der AsylwerberInnen gehören ab jetzt zu den allgemeinen und öffentlichen Interessen.
Daher ist ab jetzt die Rede der Mehrheitsgesellschaften von der vermeintlichen “Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” untersagt.
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Artikel 0 bezieht sich auf eine Aussage Hannah Arendts in ihrem Buch Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. (München 1993, S. 460)
Artikel 4, 7, 8, 9, und 10 sind Adaptionen von Artikeln aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO.
Die Allgemeine Erklärung der Ent-Sicherung wurde im Rahmen des Projektes Terra Secura / Festival der Regionen 2007 verfasst.
Terra Secura ist ein Projekt von maiz – autonomes Zentrum von und für Migrantinnen – in Kooperation mit Klub Zwei, Vlatka Frketic und Araba Johnston-Arthur.